§ 11 Haftung
1. OIS e.K. haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. OIS e.K. haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.
2. Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und im Falle von Arglist oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung für vorhersehbare Schäden, wenn sich OIS e.K. mit seiner Leistung in Verzug befindet oder eine von OIS e.K. zu vertretende Unmöglichkeit vorliegt, es sei denn, der Kunde ist Kaufmann.