§ 9 Lieferung und Abnahme
1. OIS e.K. übergibt fertig gestellte Dokumenten, Programme, Internetseite und Musikproduktionen an den Kunden und führt sie im Rahmen der Übergabe nach Möglichkeit vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von OIS e.K. unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.
3. OIS e.K. ist bereit, den Kunden im Zusammenhang mit der Übergabe auch bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen.
4. Die Leistungen gelten als vertragsgemäß, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
5. Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.